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   OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19   

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https://dejure.org/2020,693
OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19 (https://dejure.org/2020,693)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.01.2020 - 1 B 323/19 (https://dejure.org/2020,693)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 1 B 323/19 (https://dejure.org/2020,693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Fehlerhaftigkeit einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung; Einbeziehung von Beurteilungsbeiträgen der Bundesagentur für Arbeit in das Beurteilungssystem der Deutschen Post AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Auswahlverfahren; Wegfall der Planstelle; Ersetzung der Planstelle; Regelbeurteilung; Beurteilungsbeiträge; unterschiedliche Beurteilungssysteme; Plausibilitätsdefizit; Beförderungschance bei erneuter Auswahl; höherwertige Tätigkeiten; gebündelt bewerteter Dienstposten

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Erfolgloses Eilrechtsrechtsschutzbegehren gegen eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Beurteilung der Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19
    Zur sachgerechten Bewertung der tatsächlich erbrachten Leistungen gehört etwa die Erkenntnis des Schwierigkeitsgrades oder der Bedeutung der von einem bestimmten Beamten im Beurteilungszeitraum erledigten Dienstaufgaben.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09 -, Juris, Rdnr. 58; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.1.2014 - 1 A 370/13 -, Juris, Rdnr.92).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19
    Dagegen stellt der Einsatz auf einem "gebündelten Dienstposten grundsätzlich für Beamtinnen und Beamte in jedem der zugeordneten Statusämter eine amtsangemessene Beschäftigung dar.(BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, Juris, Rdnr. 48; BVerwG, Beschluss vom 23.6.2005 -2 b 106/04 -, Juris, Rdnr. 7) Anhaltspunkte dafür, dass die Beurteilerin verkannt haben könnte, dass der der Beigeladenen übertragene Dienstposten - auch - dem Statusamt der Beigeladenen zugeordnet und daher im Sinne der dargelegten Rechtsprechung ihrem Statusamt der Besoldungsgruppe A 11 angemessen ist, sind nicht erkennbar.
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, Juris, Rdnr. 83; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, Juris, Rdnr.. 33, vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, Juris, Rdnr. 13) Nicht erforderlich ist, dass sich die Korrektur des Beurteilungsfehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Beamten auswirkt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2016, wie vor).
  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, Juris, Rdnr. 83; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, Juris, Rdnr.. 33, vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, Juris, Rdnr. 13) Nicht erforderlich ist, dass sich die Korrektur des Beurteilungsfehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Beamten auswirkt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2016, wie vor).
  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19
    Zur sachgerechten Bewertung der tatsächlich erbrachten Leistungen gehört etwa die Erkenntnis des Schwierigkeitsgrades oder der Bedeutung der von einem bestimmten Beamten im Beurteilungszeitraum erledigten Dienstaufgaben.(BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09 -, Juris, Rdnr. 58; OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.1.2014 - 1 A 370/13 -, Juris, Rdnr.92).
  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, Juris, Rdnr. 83; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, Juris, Rdnr.. 33, vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, Juris, Rdnr. 13) Nicht erforderlich ist, dass sich die Korrektur des Beurteilungsfehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Beamten auswirkt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2016, wie vor).
  • OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17

    Erfolgreicher Konkurrentenrechtsstreit wegen rechtswidriger Beurteilung und der

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, Juris, Rdnr. 83; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, Juris, Rdnr.. 33, vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, Juris, Rdnr. 13) Nicht erforderlich ist, dass sich die Korrektur des Beurteilungsfehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Beamten auswirkt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2016, wie vor).
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